Bekanntmachung der Gemeinde Bad Kleinen – Satzung über den B-Plan Nr. 28 “Nördliches Mühlengelände”
Bekanntmachung der Gemeinde Bad Kleinen
Bekanntmachung der Satzung der Gemeinde Bad Kleinen über den Bebauungsplan Nr. 28 „Nördliches Mühlengelände“
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Kleinen hat am 21.02.2024 die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 28 „Nördliches Mühlengelände“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) einschließlich der örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Die Begründung zur Satzung wurde gebilligt.
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB hat die ordnungsgemäße Öffentlichkeitsbeteiligung als Regelverfahren im Internet zu erfolgen. Daher ist der Verfahrensstand auch unter folgendem Link auf dem Bauportal M-V unter folgendem Link einzusehen: