Bekanntmachung der Gemeinde Metelsdorf – Aufstellung des qualifizierten B-Planes “AGRI-PV Scharfstorf” und 1. Änderung des FNP
Bekanntmachung zum Beschluss über die Aufstellung des qualifizierten Bebauungsplanes „AGRI-PV Scharfstorf“ sowie zum Beschluss über die 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Metelsdorf
Die Gemeindevertreter der Gemeinde Metelsdorf beschlossen in ihrer Sitzung am 30.01.2024 die Aufstellung des qualifizierten Bebauungsplans „AGRI-PV Scharfstorf“ sowie für den Bereich des PVVorhabens die 1. Änderung des Flächennutzungsplans.
Ziel der Planung ist die Errichtung und der Betrieb einer doppelgenutzten AGRI-PV-Photovoltaikanlage, welche der gleichzeigen Erzeugung von landwirtschalichen Erzeugnissen sowie der
Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen (Solarstrahlung) dienen soll. Ziel der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Erlangung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit für die Errichtung einer AGRI-PV Anlage.
Die 1. Änderung des Flächennutzungsplans wird im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB mit der
Aufstellung des qualifizierten Bebauungsplans „AGRI-PV Scharfstorf“ durchgeführt.
Im Zuge der Bauleitplanung ist eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen und ein
Umweltbericht gem. § 2 a Nr. 2 BauGB zu erstellen.
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