Bekanntmachung der Gemeindewahlleitung – Wahl der/des Gemeindewahlleiterin/Gemeindewahlleiters

Gemäß § 9 Abs. 3 Satz 2 Landes- und Kommunalwahlgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern gebe ich Folgendes bekannt:

Für die Vorbereitung und Durchführung der Wahlen im Zuständigkeitsbereich des Amtes Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen wurden

Frau Roswitha Hoppe zur Gemeindewahlleiterin

und

Herr Hanno Kremer zum stellvertretenden Gemeindewahlleiter

durch den Amtsausschuss gewählt.

 

Wölm
Amtsvorsteher