Bekanntmachung der Gemeindewahlleitung – Wahl der/des Gemeindewahlleiterin/Gemeindewahlleiters
Gemäß § 9 Abs. 3 Satz 2 Landes- und Kommunalwahlgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern gebe ich Folgendes bekannt:
Für die Vorbereitung und Durchführung der Wahlen im Zuständigkeitsbereich des Amtes Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen wurden
Frau Roswitha Hoppe zur Gemeindewahlleiterin
und
Herr Hanno Kremer zum stellvertretenden Gemeindewahlleiter
durch den Amtsausschuss gewählt.
Wölm
Amtsvorsteher