Bundestag beschließt das Wohngeld-Plus-Gesetz
Der Deutsche Bundestag hat heute das Wohngeld-Plus-Gesetz beschlossen. Die im Gesetz enthaltenen Leistungsverbesserungen (Heizkostenkomponente, Klimakomponente, Wohngeldformel) führen ab 01.01.2023 zu einer Verdreifachung der Zahl der Anspruchsberechtigten und einer Verdoppelung des durchschnittlichen Wohngeldes für bisherige Wohngeldbeziehende. Ich verweise hierzu auf meine E-Mail vom 29.09.2022.
Der Bundestag hat zudem noch folgende, wichtige Änderungen vorgenommen (Bundestags-Drucksache 20/4356):
- Der BWZ kann künftig auf bis zu 24 Monate verlängert werden.
- Bei Erhöhungsanträgen gilt künftig eine 10 %-Schwelle in Bezug auf die Änderungen der zu berücksichtigenden Miete/Belastung und des Gesamteinkommens (anstelle 15 %). Bei Entscheidungen nach § 27 Abs. 2 WoGG bleibt die 15 %-Schwelle dagegen bestehen.
- Nach Aufhebung oder Unwirksamkeit eines Wohngeldbescheides ist überzahltes Wohngeld bis zu einer Höhe von 50 Euro nicht zurückzufordern oder mit laufendem Wohngeld aufzurechnen (Bagatellgrenze). Diese Regelung ist befristet bis Ende 2024.
- Aufnahme einer Regelung in das SGB XII, dass Bezieher von SGB XII-Leistungen bis 30.06.2023 nicht verpflichtet sind, Wohngeld zu beantragen. Aus das Sozialamt darf in dieser Zeit kein Wohngeld beantragen. (Eine entsprechende Regelung gibt es auch im SGB II.)
- Änderung der Regelung zur vorläufigen Zahlung von Wohngeld, so dass in bestimmten Fällen auf eine endgültige Entscheidung verzichtet werden kann; Übernahme der o. g. Bagatellgrenze bei endgültigen Entscheidungen.
Die o. g. Punkte gelten ab Inkrafttreten des Gesetzes zum 01.01.2023. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen. Dies ist für den 25.11.2022 avisiert.
Die Fachverfahrensbetreiber arbeiten mit Hochdruck an der Umsetzung der Änderungen. Eine Bereitstellung der Updates wird aber in jedem Fall erst nach Zustimmung des Bundesrates erfolgen. Über den genauen Zeitpunkt werden Sie von Ihrem Fachverfahrensbetreiber informiert.
Eingehende Anträge, die ab Januar 2023 gestellt werden, können Sie bereits annehmen und soweit wie möglich bearbeiten (insb. Abforderung fehlender Unterlagen).
Für Bürgeranfragen zur Wohngeldreform 2023 empfehle ich weiterhin die Webseite des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (www.bmwsb.bund.de). Außerdem ist der Wohngeldrechner unter https://wohngeld-mv.de/rechner seit heute auf die Rechtslage 2023 umgestellt, so dass anfragende Bürger*innen unverbindliche Berechnungen des künftigen Wohngeldanspruchs vornehmen können.