Geflügelpest-Befund bei einem Wildvogel im Landkreis
Kreisveterinär warnt Geflügelhalter: Jetzt Schutzmaßnahmen
ergreifen!
Datumsbezug: 23.11.2022
Nachdem Mitte November eine verendete Wildente nahe Timmendorf Strand im
nördlichen Teil der Insel Poel gefunden worden war, liegt nun der Befund vor. Das
Tier war mit dem landläufig als Geflügelpest bezeichneten für Vögel extrem tödlichen
Virus H5N1 infiziert.
Eine Sperr- oder Beobachtungszone wird in dem aktuellen Fall nicht eingerichtet,
dennoch mahnt der zuständige Kreisveterinär Dr. Philipp Aldinger Geflügelhalter im
ganzen Landkreis dazu, Biosicherheitsmaßnahmen zu ergreifen und ihre Bestände zu
schützen:„Wir haben aktuell die Situation, dass die Geflügelpest auch über den
Sommer nie ganz aus Mecklenburg-Vorpommern verschwunden ist. Mit der kalten
Jahreszeit werden Hofteiche und Hobbyhaltungen zunehmend anziehend für
Wildvögel.
Es ist dringend geboten, Wildvögel und die Tiere aus der eigenen Haltung wirksam
zu trennen. Das bedeutet konkret: Wenn der Hofteich oder andere Gewässer nicht
mit Netzen und Einzäunung vor einem Anflug geschützt werden können, dann
müssen die eigenen Tiere davon weg gehalten werden!“, so Aldinger: „Ein Ausbruch
in einer Hobbyhaltung bedeutet nicht nur das sichere Ende für die eigenen Tiere,
sondern kann auch zur Weiterverbreitung der Tiersuche beitragen.
Ich appelliere an alle Hobbyhalter im Landkreis, die Geflügelpest in ihrem eigenen
Interesse und dem ihrer Tiere ernst zu nehmen und nicht abzuwarten, bis man selbst
Teil einer Sperr- oder Überwachungszone wird.“
Gerade in den Wintermonaten suchen Wildenten und andere Wildvögel, die das Virus
übertragen können, Futter und Wärme. Hofteiche auf denen sich bereits gehaltene
Tiere befinden sind dafür oft eine sehr attraktive Anlaufstelle. Auch abseits des
Hofteiches sollte auf eine strikte Trennung von gehaltenem Geflügel zu Wildtieren
geachtet werden und Futtermittel nur in für Wildtiere unzugänglicher Form
ausgegeben werden.
Landrat Tino Schomann schließt sich den Warnungen Aldingers an: „Niemand verliert
gerne seinen ganzen Geflügelbestand. Handelt es sich um kommerzielle Haltungen
sind dadurch oft auch Existenzen bedroht. Wer auf seinem Hof Geflügel oder andere
Tiere hält, muss sich der Verantwortung bewusst sein, zur Eindämmung von
Tierseuchen beizutragen.“
Am 2.11. dieses Jahres war zuletzt die Geflügelpest in einer Hausgeflügelhaltung in
Stockelsdorf im Landkreis Ostholstein ausgebrochen. Teile der Überwachungszone
betreffen auch die Gemeinde Lüdersdorf in Nordwestmecklenburg.
In den Landkreisen Rostock und Vorpommern Rügen gab es außerdem positive
Befunde von H5N1 bei ca. 30 Wildenten und einem Greifvogel.
Bereits im Winter 2021 mussten für Nordwestmecklenburg mehrere
Allgemeinverfügungen durch das Kreisveterinäramt erlassen werden, nachdem es
Ausbrüche in Geflügelhaltungen unter anderem in Wismar, Hohenkirchen und Siemz-
Niendorf gegeben hatte.
„Ich rechne fest mit weiteren Fällen in den kommenden Wochen, das hat die
Erfahrung gezeigt.“, äußert Kreisveterinär Dr. Aldinger.
Aktuelle Informationen zum Thema Geflügelpest finden Halter auch
auf https://www.nordwestmecklenburg.de/de/tiere.html
Biosicherheitsmaßnahmen
Wenn auf Grund der örtlichen Gegebenheiten (z.B. Hofteich, unmittelbarer Zugang
zu einem Gewässer, Wildvogeleinflug) keine sichere Barriere zwischen Wildvögeln,
insbesondere zu Wildenten, Wildgänsen, Schwänen und aasfressenden Wildvögeln,
und dem Hausgeflügelbestand herzustellen ist, sollten die Tiere aufgestallt oder in
einer vor Wildvögeln sicheren Voliere gehalten werden.
Die folgenden, allgemeinen Biosicherheitsmaßnahmen gelten zudem für alle
Geflügelhaltungen im Landkreis:
Tierhalter haben sicherzustellen, dass ein Kontakt des Geflügels zum
Wildvogelbestand, insbesondere zu Wildenten, Wildgänsen, Schwäne und
aasfressenden Wildvögeln, sicher unterbunden wird.
Das Geflügel darf keinen Zugang zu Gewässern, möglichen
Überschwemmungsflächen oder anderem Oberflächenwasser haben.
Hofteiche sind sicher auszuzäunen.
Tränken Sie Ihr Geflügel nicht mit Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang
haben.
Füttern Sie Ihr Geflügel nur an Stellen, die für Wildvögel unzugänglich sind.
Bewahren Sie Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Geflügel in
Berührung kommen können, für Wildvögel unzugänglich auf.
Trennen Sie strikt zwischen Straßen- und Stallkleidung, insbesondere das Schuhzeug.
Bei fachspezifischen Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Veterinäramtes zur
Verfügung (03841- 3040 3901).
Dr. Philipp Aldinger
Fachdienstleiter/Amtstierarzt
Landkreis Nordwestmecklenburg
Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt