• Öffnungszeiten des Amtes und des Bürgerbüros
  • Leichte Sprache
  • Newsletter abonnieren
Amt Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen
  • Startseite
  • Verwaltung
    • Amt für Zentrale Dienste
    • Amt für Ordnung und Soziales
    • Standesamt
    • Bauamt
    • Finanzen
    • Bürgerbüro
    • Bauhof Bad Kleinen
  • Gemeinden
    • Gemeinde Bad Kleinen
    • Gemeinde Barnekow
    • Gemeinde Bobitz
    • Gemeinde Dorf Mecklenburg
    • Gemeinde Groß Stieten
    • Gemeinde Hohen Viecheln
    • Gemeinde Lübow
    • Gemeinde Metelsdorf
    • Gemeinde Ventschow
  • Gemeindevertretung
    • Gemeindevertretung Bad Kleinen
    • Gemeindevertretung Barnekow
    • Gemeindevertretung Bobitz
    • Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg
    • Gemeindevertretung Groß Stieten
    • Gemeindevertretung Hohen Viecheln
    • Gemeindevertretung Lübow
    • Gemeindevertretung Metelsdorf
    • Gemeindevertretung Ventschow
  • Satzungen
    • Satzungen des Amtes
    • Satzungen der Gemeinden
      • Bad Kleinen
      • Barnekow
      • Bobitz
      • Dorf Mecklenburg
      • Groß Stieten
      • Lübow
      • Hohen Viecheln
      • Metelsdorf
      • Ventschow
  • Amtsausschuss
  • öffentliche Einrichtungen
    • Schiedsstelle
    • Kindertageseinrichtungen
    • Schulen
    • Medizinische Einrichtungen
    • Feuerwehren
    • Jugendclubs
    • Bibliotheken
  • Amtliche Bekanntmachungen
  • Rubriken & Beiträge
    • Aktuelles
    • Vergaben
    • Bekanntmachungen laut Baugesetzbuch
    • Bürgerinformationssystem
    • Fundtiere
    • Immobilien
    • Der Mäckelbörger Wegweiser
    • Stellenangebote
    • Termine & Veranstaltungen
    • Vergabe freiberuflicher Leistungen
    • Wasser- und Bodenverbände
  • Suche
  • Menü

Im Juli 2002 ist die europäische Richtlinie 2002/49/EU über die „Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ (EG-Umgebungslärmrichtlinie) in Kraft getreten und im Juni 2005 in deutsches Recht umgesetzt worden. Daraufhin wurde auch in unserem Bundesland in Form von Lärmkarten mit der Veranschaulichung der Lärmsituation begonnen und die Öffentlichkeit über Lärmkarten zeitnah auf der Homepage des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie – LUNG M-V informiert.

Nachfolgend lag die Zuständigkeit auch beim Amtsvorsteher des Amtes Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen, einen Lärmaktionsplan aufzustellen, mit dem Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden (§ 5 Nr. 1 Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung – ImSchZustVO M-V). Gemeint sind damit belästigende oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien, die gem. § 47 b Abs. 1 BImSchG als Umgebungslärm bezeichnet werden. Die Kommunen liegen hier in der Pflicht, Lärmaktionspläne für hochbelastete, schützenswerte Gebiete unter Beteiligung der Öffentlichkeit zu erstellen.

Im Lärmaktionsplan sind geeignete Maßnahmen, nach vorheriger Prüfung und Bewertung, festzuschreiben und in Folge mindestens alle fünf Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten.

Der Lärmaktionsplan des Amtes Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen wurde – wie nachstehend aufgeführt – in der Sitzung des Amtsausschusses vom 30.01.2014 beschlossen.

Lärmaktionsplan Januar 2014

LAP Anhang Karten

Lärmkarten Stand 8. August 2017

Inhalt
Anhang 0
Blattschnittübersicht
Straßennetz
Anhang 1
Lden
LNight
Anhang 2
Konflikt_Lden
Konflikt_LNight
Anhang 3
Betroffenheiten
Anhang 4
Emissionskennwerte

Aktualisierung 2018
Hier können Sie die Fortschreibung herunterladen:
Fortschreibung 2018

Rubriken

  • Vergaben
  • Bekanntmachungen laut Baugesetzbuch
  • Bürgerinformationssystem
  • Der Mäckelbörger Wegweiser
  • Fundtiere
  • Immobilienangebote
  • Stellenangebote
  • Termine & Veranstaltungen
  • Vergabe freiberuflicher Leistungen
  • Wasser- und Bodenverbände

Aktuelles

Formulare-Online

  • Allgemein
  • Öffentliche Sicherheit und Ordnung
  • Sozialwesen
  • Bauformulare
  • Wohngeld
  • Gewerberecht
  • Meldewesen
  • Verkehrswesen
  • Wahlen
  • Fischerei und Jagd
  • Steuern und Gebühren
  • Urkunden und Beglaubigungen (Standesamt)

Archiv 2014-2020


Hier finden Sie die Ausgaben des Mäckelbörger Wegweisers ab 2014 im PDF Format.

Anschrift

Amt Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen
Am Wehberg 17
in 23972 Dorf Mecklenburg

Telefon: 03841 – 798 – 0
Telefax: 03841 – 798 – 226

Links

» Kontakt
» Impressum
» Datenschutzerklärung
» Dienstleistungsportal-MV

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten des Amtsgebäudes in Dorf Mecklenburg

Montag          08.30 – 12.00 Uhr
Dienstag       08.30 – 12.00 Uhr und 13.00 – 17.30 Uhr
Mittwoch      geschlossen
Donnerstag    08.30 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr
Freitag          08.30 – 12.00 Uhr

Öffnungszeiten des Bürgerbüros in Bad Kleinen

Dienstag       08.30 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr
Donnerstag    08.30 – 12.00 Uhr und 13.00 – 17.30 Uhr

Die Meldestelle in Bad Kleinen arbeitet nur mit Terminvergabe.

Sie können unter dem Link:
https://www.etermin.net/terminbbbk
Ihren persönlichen Termin mit der Meldestelle vereinbaren.

Die Meldestelle des Bürgerbüros in Bad Kleinen bleibt von Montag, 6. Februar, bis Freitag, 10. Februar 2023, geschlossen.

Die Wohngeld- und Vollstreckungsstelle des Bürgerbüros bleiben von Montag, 6. März, bis Freitag, 10. März 2023, geschlossen.

Hier finden Sie

Öffnungszeiten
Einwohnerzahlen
Landkreis
Vereine
Kirchen
Notruftafel
Immobilien
Kontakt

Login

Abonnieren Sie hier den "Mäckelbörger Wegweiser" als Newsletter und bleiben Sie auf dem Laufenden.

Modernisierung der Strecke Carlshöhe–Lübstorf–Bad Kleinen Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines für die Bundestagswahl 2017
Nach oben scrollen