Im Juli 2002 ist die europäische Richtlinie 2002/49/EU über die „Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ (EG-Umgebungslärmrichtlinie) in Kraft getreten und im Juni 2005 in deutsches Recht umgesetzt worden. Daraufhin wurde auch in unserem Bundesland in Form von Lärmkarten mit der Veranschaulichung der Lärmsituation begonnen und die Öffentlichkeit über Lärmkarten zeitnah auf der Homepage des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie – LUNG M-V informiert.
Nachfolgend lag die Zuständigkeit auch beim Amtsvorsteher des Amtes Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen, einen Lärmaktionsplan aufzustellen, mit dem Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden (§ 5 Nr. 1 Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung – ImSchZustVO M-V). Gemeint sind damit belästigende oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien, die gem. § 47 b Abs. 1 BImSchG als Umgebungslärm bezeichnet werden. Die Kommunen liegen hier in der Pflicht, Lärmaktionspläne für hochbelastete, schützenswerte Gebiete unter Beteiligung der Öffentlichkeit zu erstellen.
Im Lärmaktionsplan sind geeignete Maßnahmen, nach vorheriger Prüfung und Bewertung, festzuschreiben und in Folge mindestens alle fünf Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten.
Der Lärmaktionsplan des Amtes Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen wurde – wie nachstehend aufgeführt – in der Sitzung des Amtsausschusses vom 30.01.2014 beschlossen.
Lärmkarten Stand 8. August 2017
Inhalt
Anhang 0
Blattschnittübersicht
Straßennetz
Anhang 1
Lden
LNight
Anhang 2
Konflikt_Lden
Konflikt_LNight
Anhang 3
Betroffenheiten
Anhang 4
Emissionskennwerte
Aktualisierung 2018
Hier können Sie die Fortschreibung herunterladen:
Fortschreibung 2018